Hier finden Sie alle wesentlichen Kosten und Gebühren, welche bei einem Pfandkredit anfallen können.

 

Bei uns sind alle Kosten auf Ihrem Pfandschein ausgewiesen.

 

Bei uns wissen Sie immer vorher, was wieviel kosten kann.

 

Geht sich einmal was nicht aus, so kontaktieren Sie uns rechtzeitig. Wir helfen Ihnen gerne. Das PS Pfand und Leihhaus 1880 ist als kulantes, faires und diskretes Unternehmen bekannt.

 

Laufend bieten wir Sonderaktionen. Ihr persönlicher Berater informiert Sie gerne kostenlos.

 

Unser Ziel ist es, Sie auch noch nach Jahren oder Jahrzehnten als zufriedenen Kunden betreuen zu dürfen.

 

Danke für Ihr Vertrauen in uns!

 

PS Pfand und Leihhaus 1880 GmbH

Hauptplatz 14

8010 Graz

Österreich

 

 

Gebührentarif für den Versatzbetrieb

Gültig ab 1. Juli 2012

 

 

 

Bei Belehnung, Umsetzung, Auflösung bzw. Verwertung verfallener Pfänder sind folgende Gebühren vom Pfandgeber zu bezahlen:

 

Ausfertigungsgebühr:

 

für ein Darlehen bis 50,-                                       

0,90,- (Onlineaktion: jetzt 0,-)

 

für ein Darlehen von € 51,- bis 99,-                      

1,20,- (Onlineaktion: jetzt 0,-)



für ein Darlehen von € 100,- bis 299,-                 

€ 2,50,- (Onlineaktion: jetzt 0,-)



für ein Darlehen von € 300,- bis 699,-                 

€ 4,10,- (Onlineaktion: jetzt 0,-)



für ein Darlehen von € 700,- bis € 1.499,-

€ 7,00,- (Onlineaktion: jetzt 0,-)



für ein Darlehen ab € 1.500,-                                  

€ 8,50,- (Onlineaktion: jetzt 0,-)

 

AKTION:

Wir schenken Ihnen die Ausfertigungsgebühr.

Sie sparen bis zu 8,50 Euro!

 

 

Bei der Auslösung sind folgende Gebühren zu entrichten:

 

 

Darlehenszinsen vom Pfanddarlehen                       0,50% pro Halbmonat

Manipulationsgebühr vom Pfanddarlehen                 0,75% pro Halbmonat

 

Kraftfahrzeuge (Autobelehnung)                                2,25% pro Monat 

 

Die Manipulationsgebühren und Zinsen werden nachträglich eingehoben und bis zur Prolongation (Umsetzung), Auslösung oder Versteigerung des Pfandes halbmonatlich berechnet. Jeder begonnener Halbmonat wird vollständig gerechnet.

 

Bei Pfänder welche vor Ablauf des ersten Monats ausgelöst oder umgesetzt werden, sind die Gebühren für den gesamten Monat zu entrichten.

 

 

Bei Umsetzung (Prolongation) beginnt die Berechnung der Darlehenszinsen und Manipulationsgebühren für die auf die Umsetzung folgende Pfandlaufzeit mit dem ersten Tag des auf den Einlagstag folgenden Kalenderhalbmonats und endet jeweils mit dem letzten Tag des Kalenderhalbmonats, in dem eine neuerliche Umsetzung erfolgt.

 

Platzgeld:

 

Pro einzelnen Gegenstand bis zu 300 Gramm

oder max. 10 x 5 x 5 cm p. Stück                                                   1% pro begonnenen    Halbmonat

 

Umsetzung (Prolongation) eines Pfanddarlehens wird vom Standpunkt der Zinsen-und Gebührenbemessung wie eine Neubelehnung behandelt.

 

 

Zurückziehungsgebühr vom Darlehen                                           5 %

jedoch mindestens € 1,40,-

 

 

Versteigerungsgebühr für Pfänder / Verwertungsgebühr:                 

Vom Meistbot / Verkaufspreis 18 %

 

 

Ersteigerungsgebühr / Kaufgebühr für den Käufer (ab 1.1.2018):                 

Vom Meistbot / VKP 18 %, dem 10.000 Euro übersteigenden Betrag 15%

 

Es gelten die AGB und der Gebührentarif für den Versteigerungsbetrieb, welcher in der Geschäftsstelle ausgehängt und in allen unseren Auktionskatalogen veröffentlicht ist.

 

Gebühren für freihändige Verwertung    

von Pfändern:                                                        

Vom Veräußerungswert 18 %

(inklusive Umsatzsteuer bei Differenzbesteuerung)

 

Eine freihändige Verwertung erfolgt gemäß Geschäftsordnung, falls der Verkaufswert pro Gegenstand nicht höher als 360 € ist oder ein bereits erfolgter Versteigerungsversuch erfolglos war.

 

Ist die am Pfandschein vermerkte Nachfrist abgelaufen oder befinden sich Gegenstände bereits in der Verwertung / Versteigerung, so beträgt die Rückziehungsgebühr bei nicht schaugestellten Gegenständen 15%, bei schaugestellten oder bereits aktiv angebotenen Gegenständen 18% vom Verkaufspreis und am Tage der Versteigerung 25% des Rufpreises.

 

Gegenstände befinden sich dann in der Verwertung / Versteigerung, wenn die Nachfrist, welche am Pfandschein vermerkt ist, abgelaufen ist.

 

 

Lagergebühr:

Nur für ausgelöste, jedoch nicht behobene Pfänder werden zusätzlich zum Platzgeld 2,4% des Darlehensbetrages pro Monat als Lagergebühr verrechnet.

 

 

Bearbeitungsgebühr von Verlustanzeigen

und Zurückstellung vom Verkauf pro Pfandschein              10,-

 

 

Spesenersatz

Alle Spesen die im Zusammenhang mit einem Geschäftsfall vom Pfandgeber verursacht werden,wie Portogebühren und dergleichen, sind der Gesellschaft zu ersetzen.

 

Der Versicherungswert beträgt sofern auf dem Pfandschein nichts anderes angegeben ist, das Eineinhalbfache des Darlehens, also 150% des Kreditbetrages.

 

Die Kosten der Versicherung betragen 1,5% pro Pfandscheinperiode.

 

Wichtige Information:

 

In unserem Leihhaus werden keine weiteren Gebühren oder Kosten in Rechnung gestellt. Eine Verlängerung ist ausnahmslos nur bei zeitgerechtem Zahlungseingang möglich. Es gilt der letzte Öffnungstag, des am Pfandschein oben angegebenen Datums. In diesem Datum ist die Nachfrist bereits inkludiert.

 

Hinweis: Ein Pfandkredit ist nur für kurzfristigen Geldbedarf geeignet.

 

Weitere Fragen?

 

Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen persönlich oder hier auf dieser Homepage. Bei uns finden Sie alles online. Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie kostenflos und unverbindlich.