Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Auszug aus den Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Präambel, Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsverbindungen bzw. Rechtsgeschäfte (Angebote, Aufträge, Kommissionen, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen) sowie sonstige Rechtsgeschäfte im Bereich des Warenvertriebs, des An- und Verkaufes von sämtlichen Waren, Edelmetallen, Schmuck, Münzen und sonstigen Leistungen zwischen dem Kunden und der PS Pfand und Leihhaus 1880 GmbH, in der Folge Gesellschaft genannt, 

(2) Vertragspartner ist:

PS Pfand und Leihhaus 1880 GmbH, mit den Markennamen "Edelmetallzentrum 1880", "Steirerpfand" Hauptplatz 14, 8010 Graz, Österreich. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Landesgerichtes Graz unter FN 375756 h und wird vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Sandra Pleterschek. Die Gesellschaft ist auch über das Kontaktformular auf der Homepage erreichbar. 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: AT 67245279
E-Mail: graz@1880.at

E-Mails gelten nur dann als zugestellt, wenn die Zustellung binnen 72 Stunden von der Gesellschaft schriftlich, per E-Mail oder Brief, bestätigt wurde.

(3) Für alle Rechtsgeschäfte und Verwertungen aus der Pfandverwertung, bzw. aus Pfandgeschäften gilt auch die vom Landeshauptmann amtlich genehmigte Geschäftsordnung.

(5) Die Angebote der PS Pfand und Leihhaus 1880 GmbH stellen keine Verkaufs- oder Kaufempfehlung im Sinne einer Anlageberatung dar. 

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages geht von Ihnen als Kunde aus.

(2) Als Vertragssprache wird ausschließlich Deutsch vereinbart.

(3) Der Kunde bestätigt und garantiert seine unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und seine Volljährigkeit, sowie das alle angebotenen Waren steuerrechtlich unbedenklich sind und aus keiner kriminellen Handlung stammen. 

 

§ 3 Zahlung und Eigentumsvorbehalt

(1) Die Zahlung eines Kaufpreises erfolgt, wenn die Gesellschaft als Käufer auftritt in bar als Bar-Kassenausgang mit Kassenbeleg oder per Überweisung. Kaufen Sie als Kunde so gilt ausschließlich Zahlung per  Vorabüberweisung auf das Konto bei der Hypo Landesbank. 

(2) Kauft die Gesellschaft vom Kunden, so ist diese nach Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer und das Eigentumsrecht geht auf die Gesellschaft über.

 

§ 4 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung der Ware erfolgt ausschließlich an die vereinbarte Adresse (laut Bestellung bzw. Versandbestätigung), und zwar durch Übergabe an eine dort angetroffene, nach den Umständen zum Empfang von Sendungen ermächtigte und zur Quittierung des Empfangs bereite Person. Die Lieferung an ein Postfach, eine Packstation o. ä. ohne Person als Empfänger ist auf alleiniges Risiko des Kunden möglich. Bei Selbstabholung ist Erfüllungsort die Geschäftsstelle des PS Pfand und Leihhauses in Graz, Hauptplatz 14, 3. Stock.

(2) Sendet der Kunde der Gesellschaft Waren, so liegt das Versandrisiko allein auf Kundenseite. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden oder Teil- oder Totalverlust von Postsendungen. Werden Waren die Eigentum des Kunden sind per Post oder Transportdienst an den Kunden zurückgesendet, so haftet alleinig der Kunde oder das Beförderungsunternehmen für Schäden jeglicher Art. Die Gesellschaft ist einvernehmlich schad- und klaglos zu halten. Der Kunde kann jedoch selber, auf seine Kosten, eine Versicherung abschließen. Eine etwaige Schadensabwicklung obliegt jedoch immer alleinig dem Kunden.

(3) Bestellungen, Kaufgegenstand oder Sendungen sind bei der Übernahme sofort, noch im Beisein des Transporteurs oder falls in der Geschäftsstelle am Hauptplatz 14 in Graz abgeholt, im Beisein des Mitarbeiters der Gesellschaft, auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Mängel, insbesondere wenn eine Sendung oder Bestellung nicht vollständig zu sein scheint, sind sofort bei Übernahme, mit dem Transporteur als Zeuge, zu protokollieren und sofort polizeilich anzeigepflichtig. Nachträgliche Reklamationen sind einvernehmlich ausgeschlossen. Wir verpacken jede Sendung überwacht im 4-Augenprinzip.

(4) Waren die in unserer Geschäftsstelle nach einer Bestellung bis zur Auslieferung verwahrt werden, sind mit modernsten Sicherheits- und Alarmsystemen gesichert und zu 100% gegen Raub, Einbruch, Wasser, Feuer und allen Haftpflichtschäden versichert.

 

§ 5 Mängel- und Schadensersatzhaftung

(1) Unsere Mängel- und Schadensersatzhaftung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Sollten wir einen Kaufgegenstand umtauschen, Reparaturen oder Servicearbeiten durchführen müssen, so können wir diese an Fachbetrieben zur Reparatur übermitteln. Servicearbeiten, z.B. an Uhren können bis zu 12 Wochen in Anspruch nehmen. Der Kunde nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis.

(2) Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung, es sei denn wir haften gemäß nachfolgendem Absatz 3 auf Schadensersatz.

(3) Bei Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – haben wir im Rahmen unserer Schadensersatzhaftung Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ihre gesetzlichen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Gegenstände die aus der Pfandverwertung oder als Kommissionsware aus Privatbesitz angeboten und verkauft werden, gelten als Privatverkauf, wie gesehen und vorhanden, ohne Gewähr. Mängel-, Garantie- und Schadenersatzhaftung sind bei solchen Verkaufen einvernehmlich ausgeschlossen. Sollte bei Gegenständen noch Herstellergarantie gewährt werden, so gilt diese natürlich gemäß Herstellerangaben.

(6) Sollte von der Gesellschaft eine Garantie oder Gewähr angeboten werden, so ist dies ausdrücklich im Angebot und auf der Rechnung deutlich vermerkt, andernfalls handelt es sich um einen Verkauf gemäß § 6 Abs. 5 der AGB.

(7) Alles ist bei der Übernahme vom Kunden auf Vollzähligkeit, Beschaffenheit, Zustand und Wert zu überprüfen. Mit der Übernahme durch den Kunden entbindet der Kunde die Gesellschaft in diesem Moment von jeglicher Haftung und bestätigt die korrekte, mängelfreie Abwicklung, bzw. Ausfolgung. Spätere Reklamationen sind einvernehmlich ausgeschlossen.

(8) Jede Anfrage oder Geltendmachung von Mängel oder Schadenersatzforderungen gegenüber der Gesellschaft hat, bei sonstigem Verzicht, ausnahmslos schriftlich per Einschreibebrief an die Gesellschaft zu erfolgen. Dem Brief ist das Begehren, eine Sachverhaltsdarstellung oder Schadensmeldung, die Rechnung in Kopie und der Zahlungsbeleg in Kopie beizulegen. Nach Erhalt des Einschreibebriefes und der Bearbeitung äußert sich die Gesellschaft bezüglich einer weiteren Vorgangsweise.

 

§ 6 Identifizierungspflichten nach Geldwäschegesetz

(1) Soweit wir nach dem Geldwäschegesetz (GWG) zur Identifizierung des Kunden und eines etwaig wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet sind, sind Sie als unser Vertragspartner gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere müssen Sie uns unaufgefordert die zur Identifizierung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzeigen. 

(2) In Konkretisierung vorstehender gesetzlicher Pflichten besteht insbesondere bei Annahme von Bargeld und Handelsgeschäften im Wert von EUR 10.000,00 oder mehr eine Pflicht für unser Unternehmen zur Identifizierung des betreffenden Kunden und eines etwaig wirtschaftlich Berechtigten. Hierzu macht der Kunde die zur Identifizierung notwendigen persönlichen Angaben und legt offen, ob er die Geschäftsbeziehung oder Transaktion für sich oder einen wirtschaftlich Berechtigen begründen, fortsetzen oder durchführen will. Der Identitätsnachweis erfolgt in der Regel durch Vorlage des österreichischen amtlichen Führerscheines, Personalausweises oder des Reisepasses im Original. Handelt es sich um eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, legt der Kunde auch einen beglaubigten Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder aus einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis sowie erforderlichenfalls weitere bzw. andere geeignete Dokumente wie z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts den aktuellen Gesellschaftsvertrag vor. Ferner teilt der Kunde mindestens den Namen eines etwaig wirtschaftlich Berechtigten mit und weist uns auch dessen Identität wie vorstehend beschrieben nach. Wir sind berechtigt, eine Kopie der zur Identitätsprüfung vorgelegten Dokumente zu fertigen, die wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften aufbewahren.

 

§ 7 Prüfung von Metallen und Edelmetallen

(1) Der Kunde gestattet der Gesellschaft, das Durchführen von chemischen Tests, sowie das Bohren oder Feilen an allen übermittelten Waren zur Prüfung der Echtheit und Reinheit. Dabei ist ein Eingriff in die Substanz der Ware dergestalt notwendig, dass ein Abfeilen von bis zu 8 Millimeter an einzelnen Stellen der Ware vorgenommen werden muss. Bei chemischen Tests können dauerhafte Verfärbungen entstehen. Hiermit erklärt sich der Kunde unwiderruflich für einverstanden. Gleiches gilt für daraus folgende Beschädigungen. Der Kunde verzichtet insoweit auf etwaige Schadensersatzansprüche, welche durch dieses Vorgehen entstehen.

 

§ 8 Übernahme von Waren

(1) Der Kunde kann der Gesellschaft auch Gegenstände zum Ankauf übermitteln. Nach Annahme der Gegenstände werden die Gegenstände gemäß unserer aktuellen Ankaufspreise für Edelmetalle (Bruchgold oder Bruchsilber Ankaufspreis) bewertet. Gemäß unserer Ankaufspreise für Bruchgold oder Bruchsilber werden alle Gegenstände bewertet und nach Berechnung im gleichen Augenblick von der Gesellschaft angekauft und dem direkt dem Recycling zugeführt. Da der Ankaufspreis (Edelmetallpreis) auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat, besteht aufgrund gesetzlicher Ausnahmevorschrift, auch für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern, kein Widerrufsrecht. Der Ankauf wird also unmittelbar nach Bewertung verbindlich und kann vom Kunden nicht widerrufen werden. Der Ankaufspreis steht nach Bewertung und Ankauf 12 Monate, ab Einlieferung, abzugsfrei zur Abholung bereit.  

(2) Kommissionsverkauf. Der Kunde kann die Gesellschaft auch mit einem kostenpflichtigen Kommissionsverkauf beauftragen. Der Verkaufsgegenstand, der Verkaufspreis und die Kosten werden dabei in einer Vereinbarung festgehalten. Ein Kommissionsauftrag gilt unwiderruflich, sofern auf der Vereinbarung nicht ausdrücklich anders vereinbart, 180 Tage ab Abschluss. Nach Ablauf der Frist werden die Gegenstände 30 Tage lang kostenlos von der Gesellschaft verwahrt und stehen zur Abholung bereit. Danach werden die Gegenstände auf Kosten des Verkäufers um 1% pro Monat vom Verkaufspreis als Kostenersatz für Kosten u.a. f. Versicherung verwahrt und bei der Gesellschaft weitere zwölf Monate (365 Tage) eingelagert. Während dieser 365 Tage können die Gegenstände, nach Bezahlung der offenen Kosten und Gebühren, abgeholt werden. Wurde eine längere Vereinbarungsdauer, z. B. 240 Tage, vereinbart, so verlängern sich die Fristen entsprechend. Ist das Kommissionsgut edelmetallhältig, so wird das enthaltene Gold und Silber als Schmelzgold nach Ablauf der Kommissionszeit und der Nachfrist, abzüglich der Gebühren und Kommissionskosten, vergütet und angekauft. Die Gebühr besteht aus Anbietergebühr und eventueller Lagergebühren (diese sind in jedem Fall fällig) und der Verkaufsgebühr, die nur bei einem erfolgreichen Verkauf oder einer vorzeitigen Auflösung durch den Kunden fällig wird). Während der Kommissionsfrist ist eine einseitige Auflösung seitens des Kunden kostenpflichtig, dass bedeutet, dass neben der Anbietergebühr auch die Verwertungsgebühr zu begleichen ist. Sollte der Verkaufsgegenstand während der Kommissionszeit nicht verkauft werden, so fällt für das Bereitstellen zum Verkauf nur die Anbieter- und Lagergebühr an. Nach der Verwertung besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Ersatz. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wurden Gegenstände veräußert, so steht der Betrag 3 Jahre zur Auszahlung bereit. Ist der Gesellschaft eine Bankverbindung bekannt, so wird der Erlös, abzüglich der Kosten zur Überweisung gebracht.

(3) Wertfeststellung. Der Kunde kann die Gesellschaft auch mit der Wertfeststellung eines oder mehrerer Gegenstände beauftragen. Die Wertfeststellung ist ab 10 Exponate kostenpflichtig, bzw. in jedem Fall kostenpflichtig, wenn nur der Wert festgestellt werden soll (z. B. für eine Schenkung oder Erbschaftsteilung). Die Kosten sind dem Kostenblatt zu entnehmen. Eine Echtheitsprüfung für Diamanten (ohne Qualitätsbestimmung) wird mit zumindest 10 € pro Stein, eine Punzierungskontrolle mit zumindest 5 € pro Probe und eine Feingehaltsbestimmung / Analyse mit 5 € pro Stück oder Probe verrechnet. Die Echtheitsbewertung für Münzen beträgt tarifmäßig 5% des Ankaufswertes, mindestens jedoch 1,90 € pro Münze. Sind bei Einzelstücken ab 5.000 € zusätzliche Spezialuntersuchungen oder externe Gutachten notwendig, so informieren wir Sie vorher schriftlich über die zu erwarteten Kosten und beauftragen den Gutachter erst nach schriftlicher Beauftragung Ihrerseits. Bei einem Verkauf an die Gesellschaft werden keine Kosten der Wertfeststellung verrechnet, dass bedeutet der Ankauf erfolgt zu unseren Ankaufspreisen für Recyclingmaterial, ausgenommen der Kosten von Spezialuntersuchungen und externen Gutachten, gebührenfrei, bereits verrechnete externe Gebühren werden vollständig retourniert, bzw. gegengerechnet. Die Gegenstände werden in der Regel innerhalb von 28 Tagen bewertet und sind falls eine Abholung gewünscht, spätestens 90 Kalendertage nach Übernahme vom Einlieferer oder einer von Ihm befugten Person abzuholen. Zur Abholung ist der Übergabeschein im Original mitzubringen, welcher mit Ausfolgung entwertet wird und dem Kunden zur Verfügung steht. Bei Verlust ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen und der Bewertungsgegenstand wird gegen Ausweisleistung und Abgabe einer eidesstättlichen Erklärung ausgefolgt. Werden Gegenstände die zur  Wertfeststellung eingebracht wurden nicht spätestens 90 Kalendertage nach Einbringung, bzw. nach Übernahme durch die Gesellschaft vom Einlieferer oder Eigentümer abgeholt, so werden diese von der Gesellschaft entsorgt oder karitativen Einrichtungen unentgeltlich angeboten, enthaltene Edelmetalle werden, nach Abzug der Prüf-, Lager- und sonstigen Kosten, zum Schmelzpreis vergütet. Die Zeitrechnung der 90 Tage beginnt mit dem Tag der Einlieferung. Anfallende Entsorgungskosten oder Mindererlöse können dem Einlieferer weiterverrechnet werden. Ein Schadenersatz, in welcher Form auch immer, ist ausgenommen und findet keine Anwendung.

(4) Ist der Kunde zur Abrechnung nach Wertfeststellung nicht vorort, kann der Ankaufspreis von der Gesellschaft mittels Überweisung beglichen werden. Etwaige Beanstandungen sind binnen drei Kalendertagen ab Zahlungsdatum ausnahmslos mittels Einschreibebriefes anzumelden, im gleichen Zeitraum ist der gesamte erhaltene Betrag abzugsfrei, rechtzeitig und vollständig zu retournieren (ggf. mittels Postanweiung), andernfalls gilt das Anbot der Gesellschaft als angenommen und der Verkauf, bzw. Ankauf als verbindlich durchgeführt. 

(5) Wird der Ankaufspreis mündlich, fernmündlich oder schriftlich nach Einlieferung mitgeteilt und ist der Kunde damit einverstanden, so erfolgt die Zahlung per Überweisung oder Abholung durch den Kunden. Der Verkauf ist sodann unwiderruflich und verbindlich, gemäß §9 Abs 1 besteht gemäß gesetzlicher Vorschrift kein Widerrufsrecht.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, Gegenstände die nach Bewertung, Kauf, Verkauf, Kommission oder Wertfeststellung  ausgefolgt werden sofort zu übernehmen, auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen und aus den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft zu entfernen. Mit der Übernahme der Gegenstände durch den Kunden entbindet der Kunde die Gesellschaft in diesem Moment von jeglicher Haftung und bestätigt die korrekte, vollständige und mängelfreie Abwicklung, sowie die vollständige Retournierung, bzw. Ausfolgung.

 

§ 9 Kosten und sonstige Gebühren

(1) Der Kunde ist in Kenntnis der ausgehängten Kosten und Gebühren in der jeweiligen Fassung, welche in den Geschäftsräumlichkeiten öffentlich ausgehängt sind, bzw. in der amtlich genehmigten Geschäftsordnung im Gebührentarif ausgewiesen sind. Tätigkeiten die nicht im Gebührentarif ausgewiesen sind werden mit 180 Euro, inklusive 20% Umsatzsteuer,  pro angefallene Stunde verrechnet, wobei die Verrechnung in angefangenen 15 Minuten Intervallen erfolgt.

(2) Die Bewertung, welche wir in unseren Geschäftsräumlichkeiten für den Ankauf von Bruchgold, Anlagegold und Münzen durchführen, ist bis zu fünf Einzelstücke (ohne Steinbesatz) kostenlos. Bringt der Kunde Schmelzgold sortenrein zu uns und möchte den Ankaufswert erfahren, so ist die Bewertung mit keinen Kosten verbunden. Im Falle einer besonderen Bewertung oder Wertfeststellung fallen Kosten an, welche dem aktuellen Preisverzeichnis und dem § 9 der AGB zu entnehmen sind. 

(3) Nach Ablauf der Fristen für Begutachtung oder Kommissionsverkauf kann die Gesellschaft nach eigenen ermessen nicht abgeholte Artikel auf Kosten des Einbringers verwahren, wobei pro Artikel und Monat 2,4% Lagergebühr pro Monat, mindestens jedoch 36,- (inklusive 20% Umsatzsteuer) pro Monat verrechnet werden. 

 

§ 10 Auszahlung innerhalb der Geschäftsstelle

(1) Der Kunde hat bei der Auszahlung den Auszahlungsbetrag und eine Abschrift des Ankaufsbeleges genau zu prüfen und den Betrag und die Auszahlungsbestätigung oder Rechnung sicher in Verwahrung zu nehmen. Spätere Reklamationen sind einvernehmlich ausgeschlossen.

(2) Angekaufte Gegenstände sind nach Bezahlung im Eigentum der Gesellschaft, Bruchgold wird unverzüglich eingeschmolzen und Schmuckstücke zerlegt, daher ist ein späterer Rückkauf oder dergleichen nicht möglich.

 

§ 11 Widerrufsrecht

Die Angebote der PS Pfand und Leihhaus 1880 GmbH stellen keine Verkaufs- oder Kaufempfehlung im Sinne einer Anlageberatung dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Edelmetall- und Edelsteinpreise Marktschwankungen unterliegen und die Gesellschaft eine zukünftige Preisentwicklung nicht prognostizieren kann.

Sie können Ihre Vertragserklärung bei Käufen in iunserem Onlineshop innerhalb von 14 Werktagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

PS Pfand und Leihhaus 1880 GmbH, Hauptplatz 14, 8010 Graz, Österreich.

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache, Beschädigungen, Abnützungserscheinungen und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die einfache Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Schmuck und Uhren müssen ungetragen und unbeschädigt sein. Paketversandfähige Sachen sind mit der gleichen Beförderungsart und Versicherung, wie angeliefert, zurückzusenden, jedoch müssen Schmuck, Uhren und Edelmetalle ausnahmslos vom Kunden als Wertpaket (voll versichert) an uns zurück gesendet werden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Widerrufen Sie Ihre Bestellung fristgerecht und senden, bzw. folgen Sie uns die widerrufenen Artikel jedoch nicht während der Frist aus, so verzichten Sie auf einen Widerruf.

Information über das Rücktrittsrecht von Konsumenten von einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gemäß § 11 FAGG,  sowie über das Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG: 

 

Sie können von einem außerhalb von Geschäftsräumen  geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 FAGG) und von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) gemäß § 11 FAGG zurücktreten. 

Haben Sie Ihre Vertragserklärung weder in den von uns für unsere  geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so können Sie von Ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt bei Steirerpfand vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Die Angabe von Gründen ist natürlich nicht erforderlich. Senden Sie uns einfach den unten angeführten Mustertext zu. Falls Sie schon Waren oder Artikel geliefert bekommen haben, so senden Sie uns diese bitte gleichzeitig als Wertpaket zu. Die Kosten des Wertpaketes übernehmen wir gerne. Wäre die Ausfolgung einer Vertragsurkunde unterblieben bzw. wären wir den gesetzlichen Informationspflichten nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. 

Holen wir die Urkundenausfolgung/die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Urkunde/die Information erhalten. 

 

Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Damit Sie Ihr Rücktrittsrecht ausüben können, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechtes vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Unten stehend stellen wir einen Mustertext für die Ausübung des Rücktrittsrechtes zur Verfügung. Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt von diesem Vertrag bei uns eingegangen ist, vorausgesetzt die bestellte Ware ist wieder in unserem Besitz und die Übernahmebescheinigung des Werttransportes wurde vorgelegt. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion  eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich gem. § 10 FAGG etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie ausdrücklich erklärt, dass die Dienstleistungen während der  Rücktrittsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Rücktrittsrechtes hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten  Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

 

Mustertext für die Ausübung Ihres Rücktrittsrechtes:

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie den untenstehenden Text verwenden und bitte unterfertigt an uns senden. 

An Steirerpfand – PS Pfand und Leihhaus 1880 GmbH, Hauptplatz 14, 8010 Graz - Mailadresse: shop (et) 1880.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir ________________wohnhaft in ____________den von mir/uns am abgeschlossenen Kaufvertrag.


Das Widerrufsrecht besteht ausdrücklich nicht bei folgenden Fernabsatzverträgen:

Ein Widerrufsrecht für die Lieferung von Edelmetallen ist aufgrund § 312d Abs.4 Nr.6 BGB ausgeschlossen, da der Preis dieser Waren auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer – die PS Pfand und Leihhaus 1880 GmbH - keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

Es besteht auch nicht zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, sowie bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder bei Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.

Unsere Warenpräsentation im Internet, auch auf unserer Homepage, im Online-Shop und in unserer Geschäftsstelle umfasst Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die wir keinen Einfluss haben und die kurzfristig auftreten können.

 

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand / Sonstiges

(1) Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss materiellen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf. Die gesetzlichen Vorschriften zur Geltung zwingenden Verbraucherschutzrechtes, gemäß Konsumentenschutzgesetz bleiben unberührt. 

(2) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Graz, Österreich. Entsprechendes gilt auch, wenn der Käufer sonstiger Unternehmer ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß Ziffer § 5 bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Bei Pfandgeschäften und Handlungen aus dem Pfandleihbetrieb der PS Pfand und Leihhaus 1880 GmbH gilt auch die amtlich genehmigte Geschäftsordnung als integrierter Vertragsbestandteil.

(3) Bei Versteigerungen, Kommissionen, Autobelehnung und Pfand gelten ergänzend die in den Geschäftsräumlichkeiten ausgehängten besonderen Bedingungen und Gebührentarife.

Gerichtsstand und Erfüllungsort: 8010 Graz, Österreich.